Update: LSD-Verbot beschlossen
Am 26. September hat der Bundesrat dem geplanten LSD-Verbot kommentarlos zugestimmt. Damit ist klar: Das Verbot kommt. Wann genau es in Kraft tritt, ist allerdings noch offen, es kann nun jederzeit so weit sein.
Wie geht es jetzt weiter?
Die finale Fassung des Gesetzes steht noch aus. Aufgrund der bestehenden Dringlichkeit könnte das LSD-Verbot jedoch bereits in der kommenden Woche im Bundestag verabschiedet werden. Für Konsumenten bedeutet das, dass LSD-Produkte sehr kurzfristig vom Markt verschwinden können.
Was solltest du beachten?
Wer aktuell noch Produkte mit LSD besitzt, muss sich in der Regel keine Sorgen um eine strafrechtliche Verfolgung machen, der Besitz wird in solchen Fällen meist nicht rückwirkend sanktioniert. Händler hingegen werden die Substanzen nach Inkrafttreten nicht mehr anbieten dürfen. Wer sich informieren möchte oder Alternativen sucht, sollte die Entwicklung eng verfolgen.
Am 26. September 2025 stand die Entscheidung über ein 1S-LSD Verbot im Bundesrat an. Mit der Zustimmung ist klar: Auch diese bisher legale Variante ist nicht länger im Handel.
Warum 1S-LSD auf der Agenda stand
1S-LSD wurde in den letzten Jahren bekannt, weil es im Gegensatz zu vielen anderen LSD-Derivaten noch nicht im NpSG aufgeführt war. Am 13. Mai 2025 hat der Sachverständigenausschuss beim BfArM die Substanz besprochen. Anschließend lag ein Referentenentwurf vor, ein Hinweis darauf, dass das Verbot konkret vorbereitet wurde.
Folgen des 1S-LSD Verbots
Mit dem Verbot dürfen Händler 1S-LSD-Produkte nicht mehr verkaufen. Viele Shops haben bereits vorher Restbestände abverkauft. Für Konsumentinnen und Konsumenten bedeutet das: weniger legale Optionen, während der Besitz von bereits gekauften Produkten in der Regel nicht strafbar ist.
1S-LSD im Vergleich zu anderen Derivaten
In den vergangenen Jahren wurden in Deutschland bereits mehrere LSD-Abwandlungen verboten, darunter 1V-LSD, 1D-LSD und 1T-LSD. 1S-LSD war bislang eine legale Alternative. Mit dem 1S-LSD Verbot wurde auch diese Variante vom Markt genommen.
Nächste Schritte
Nach der Zustimmung im Bundesrat tritt ein solches Verbot üblicherweise wenige Wochen später in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist der Handel untersagt, während privater Besitz nach jetzigem Stand nicht verfolgt wird.


